Kreuzer Elektromobile Kreuzer Elektromobile

Lieber Interessent

Unser vielschichtiges Angebot an Elektromobilen und elektrischen Rollstühlen ändert sich ständig. So sind nicht alle Mobile die wir bei uns auf dem Hof stehen haben, hier auf unserer Webseite aufgeführt. Darum ist es ratsam, wenn möglich, dass Sie uns einfach vor Ort besuchen. Sie können viele verschiedene Elektromobile von verschiedenen Herstellern mit den verschiedenen Modellen bei uns probefahren. Damit finden Sie im Nu heraus, welches Elektromobil zu Ihnen passt und für Ihre individuellen Bedürfnisse das Geeignetste ist. Wir haben in diesem Bereich Erfahrung und beraten Sie gerne.  Sollten Sie auf der Suche nach einem bestimmten Elektromobil sein, so lassen Sie uns auch dies wissen. Gerne versuchen wir es für Sie zu beschaffen. Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns an oder machen einfach einen Termin über unsere Kontaktseite. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, uns persönlich zu besuchen, so bringen wir Ihnen gerne auch ein gebrauchtes Elektromobil zur Ansicht und zur Probefahrt vorbei. Die Ansicht jedoch kann nur im Umkreis gegen eine entsprechende Aufwandsentschädigung erfolgen. Dazu rufen Sie uns bitte ebenso an, damit wir am Telefon besprechen können, was Sie benötigen und was Sie wünschen. Ich bin mir sicher, wir finden das richtige Mobil für Sie und eine Lösung damit Sie schnellstens wieder mobil werden!

Noch Unsicher?

Wenn Sie noch unsicher sind ob Sie sich ein Neugerät oder ein gebrauchtes Mobil anschaffen möchten, so kann ich Ihnen auch hier gerne unverbindliche Angebote machen und Prospektmaterial der verschiedenen Hersteller /Vertreiber wie Invacare, aktiv Deutschland, circu, Trendmobil, Dietz, Vermeiren und Mobilis zukommen lassen. Wir führen alle hochwertigen NEUFAHRZEUGE dieser Anbieter in verschiedenen Ausführungen 6km/h ..10 km/h oder 15km/h. Die Lieferzeit für die meisten Neufahrzeuge auf Bestellung liegt zwischen 5 und 15 Werktage. Unsere guten GEBRAUCHTEN Elektromobile, der genannten Hersteller in den unterschiedlichsten Modellen  können Sie in der Regel alle sofort mitnehmen, oder ich liefere Ihnen das Mobil persönlich aus, wenn Sie im Umkreis wohnen. Für eine Auslieferung innerhalb Deutschlands haben wir auch einen zuverlässigen Überbringer, oder Sie erhalten Ihr Fahrzeug mit einer Spedition!
…Egal wie Sie sich entscheiden, in jedem Fall sind Sie zu einer Probefahrt auf diesen Elektromobilen herzlich eingeladen. Vereinbaren Sie auch dazu bitte einen Termin über unsere Kontaktseite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Wenn Sie (noch) nicht mobil sind, so können wir Ihnen auch gerne Ihr Wunschmobil bei Ihnen zu Hause vorführen bzw. liefern. Dazu sende ich Ihnen gerne Infomaterial und Broschüren mit Preislisten unserer Elektromobile.

Lieferung

per Spediteur
€ 80 - 130
  • Deutschlandweit – je nach Entfernung
  • genauere Informationen bitte direkt anfragen

Wie sorge ich für eine lange Lebensdauer der Batterien in meinem Elektrofahrzeug?

Voll aufgeladene zyklenfeste Batterien erbringen eine zuverlässige Leistung und haben ein langes Betriebsleben. Achten Sie darauf, dass die Batterien möglichst immer voll aufgeladen sind. Entladene, unregelmäßig oder unvollständig aufgeladene Batterien können dauerhaft beschädigt werden, so dass es zu einer unzuverlässigen Leistung kommen kann. In diesem Fall besteht keine Garantie oder Gewährleistungsanspruch.

Vorsicht

bei eingelagerten Fahrzeugen in Garage oder Schuppen! Frostgefahr im Winter! Versuchen Sie niemals eine gefrorene Batterie aufzuladen. Kalte oder gefrorene Batterien dürfen erst nach eine Aufwärmphase von mehreren Tagen wieder aufgeladen werden. Um dem vorzubeugen, die Batterien ausbauen und im Keller lagern. Bei längerer Lagerzeit empfiehlt es sich die Batterien mit einem Adapterstecker (Zubehör) einmal monatlich nachzuladen.

Geltende Gesetze für Elektromobile

Elektromobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle.

Seit dem 01.September 2002 lautet die Definition des Krankenfahrstuhl (gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 FeVÄndV): Ein Krankenfahrstuhl ist:

  • durch die Bauart zum Gebrauch von körperlich gebrechlichen oder behinderten Personen bestimmt
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h
  • mit Elektroantrieb
  • hat nicht mehr als einen Sitz
  • mit einem Leergewicht von nicht mehr als 300kg einschließlich Batterien, doch ohne Fahrer
  • zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 500kg
  • einer Breite über alles von max. 110cm
  • eine Heckmarkierungstafel nach ECE-R 69 oben an der Rückseite des Fahrzeuges

Krankenfahrstühle dürfen überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden ( § 24, Abs. 2, StVO) Ansonsten auch auf der Straße

  • 1. TÜV-Gutachten (Betriebserlaubnis)

    Krankenfahrstühle über 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis. Der Krankenfahrstuhl wird einmal, beim Hersteller oder Händler, vom TÜV abgenommen und bekommt von dort ein Gutachten als Krankenfahrstuhl zu Erlangung der Betriebserlaubnis (§ 21 StVZO i. Verb. mit §4 Abs. 1 FZV).

    Zum Erhalt der Betriebserlaubnis, ist das Gutachten der Zulassungsbehörde vorzulegen. Die dort anfallenden Gebühren, für Zulassung und Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen, sind abhängig von den jeweiligen Gebührensätzen.

    Die Betriebserlaubnis ist mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuweisen.

  • 2 . Versicherung

    Krankenfahrstühle bis 6 km/h sind von der Versicherungspflicht befreit. Krankenfahrstühle, die schneller als 6 km/h sind unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen ein Versicherungskennzeichen (bekannt als „Mofa-Kennzeichen“).

    Das Versicherungskennzeichen muß hinten am Krankenfahrstuhl angebracht werden.

  • 3. Führerschein

    Krankenfahrstühle, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h sind von der Fahrerlaubnis- und Prüfbescheinigungspflicht befreit.

    (§4, Abs. 1, Satz 2 Nr. 2 FeVÄndV)

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HINWEIS

Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl fahren, der diesen Bestimmungen nicht entspricht, drohen Ihnen sämtliche zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen. Sie haften für alle Nach- und / oder Personenschäden.

Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrszulassungsstelle oder beim Technischen Überwachungsverein (TÜV).

Erklärungen:
StVO = Straßenverkehrsordnung
StVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung
Fahrer. VO = Fahrerlaubnisverordnung
FeVÄndV = Fahrerlaubnisverordnung Änderungsverordnung